Unter Seemannschaft versteht man die Fertigkeiten, die der Skipper zur praktischen Handhabung eines Wasserfahrzeuges beherrschen muss. Die Anforderungen an einen Skipper, und insbesondere an den verantwortlichen Schiffsführer, sind sehr vielseitig. Sie variieren dabei je nach der Art des Bootes, dem Fahrtgebiet, dem Wetter und Seegang, Fähigkeiten und Anzahl der Mitglieder einer Crew, sowie zwischen Berufs- und Sportschifffahrt.

Die Erfahrung lehrt, dass ein Zusammenleben nicht ohne gewisse Spielregeln auskommt,  Wassersportler bilden dabei keine Ausnahme. Gerade sie sind oft zu Gast in anderen Häfen und Ländern. Das bringt die Verpflichtung, sich den Gepflogenheiten der Gastländer anzupassen. Jeder erwartet von jedem sportliches Verhalten. Aus diesen Gründen gab es und muß es weiterhin Regeln über Yachtgebräuche geben.

Ordnung an Bord
Jede in Dienst gestellte Yacht soll, nicht nur seemännischen Gebräuchen folgend, stets einen gepflegten Eindruck machen. Es ist unschön, ein Schiff zu verlassen, das nicht aufgeklart ist. Die Ausrüstungsgegenstände müssen stets ordnungsgemäß verstaut, die Leinen aufgeschossen sein. In Fahrt dürfen keine Leinen und Fender außenbords hängen.

Sportliches Verhalten
Nach geltendem Straf- und Schiffahrtsrechts ist jeder Schiffsführer verpflichtet, in Not geratenen Personen und Fahrzeugen Hilfe zu leisten, soweit es mit der Sicherheit des eigenen Fahrzeuges zu vereinbaren ist. Die Seemannschaft verlangt, daß diese Pflicht tatsächlich bis zur Grenze der Möglichkeit erfüllt wird.

An Liegeplätzen und besonders in fremden Häfen ist vor allem nachts jeder Lärm zu vermeiden. Es ist unkameradschaftlich, auf dem Steg oder der Brücke Ausrüstungsgegenstände so auszubreiten, daß andere dadurch behindert werden.

In fremden Häfen meldet sich der Schiffsführer unverzüglich beim zuständigen Hafenmeister und bittet um Zuweisung eines Liegeplatzes. Dieser ist berechtigt, den Liegeplatz zu begrenzen, mehrere Fahrzeuge nebeneinander zu legen und das Verholen von Wasserfahrzeugen anzuordnen, soweit es zur Sicherheit des Hafenbetriebes erforderlich ist. Ist ein Hafen überfüllt und ein Längsseitegehen unumgänglich, gebietet es die Höflichkeit, den Innenlieger um Erlaubnis zu fragen, ob man anlegen darf. Ist dieser damit nicht einverstanden, ist der Hafenmeister zur Klärung der Angelegenheit zu fragen. Beim Betreten fremder Yachte ist es selbstverständlich, um Erlaubnis zu fragen - ebenso sind fremde Yachten nach Möglichkeit nicht mit Landschuhen zu betreten. Der Weg führt dabei stets über das Vorschiff.

Fallen und Leinen sind so zu vertäuen, dass sie keine lose haben. - Schlagen der Leinen an den Mast ist verpönt und zeugt von schlechter Seemannschaft.

Bei Hafenmanövern sind die Anweisungen an die Besatzung ruhig und ohne große Lautstärke zu geben. Beim Anlegen müssen die Festmacher rechtzeitig klarliegen. Die Fender sind zu befestigen, aber erst unmittelbar vor dem Festmachen außenbords zu hängen. Selbstverständlich hilft jeder Segler einlaufenden Booten durch Wahrnehmen der Leinen. Bei bereits vertäuten Booten sollte ein neu hinzukommendes Boot seine Leinen so belegen, daß es die anderen nicht behindert. (Leinen von unten durch das Auge der bereits belegten Leinen führen und dann über Poller oder Pfahl legen.) So können jederzeit alle Boote ihre Leinen ohne Behinderung des anderen lösen.

Es ist unsportlich, Beiboote längsseits zu legen, da das Anlegen und evtl. Päckchenbildung dadurch unmöglich gemacht wird.

Beiboote sollten nur dicht vor oder hinter dem Fahrzeug und nur an der Landseite festgemacht werden.

Bei Hafenmanövem, beim Ein- und Auslaufen unter Motor, ist die geringstmögliche Fahrstufe zu benutzen, um Schwell zu vermeiden.

Die Bekleidung an Bord soll vor allem unter dem Aspekt der Sicherheit ihrem Verwendungszweck entsprechen. Für Schlechtwetterbekleidung, z. B. Ölzeug, sollten Sicherheitsfarben wie Gelb, Orange oder Hellrot gewählt werden; dunkle Farben sind nicht geeignet. Beim Ein- und Auslaufen ist angemessene Bekleidung selbstverständlich.

Das Zusammenleben an Bord erfordert weitgehende Rücksichtnahme. Die gleiche Haltung darf von den Crews gegenüber anderen Besatzungen erwartet werden.

 

 

Seemannschaft

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